Muss Dein Online Kurs bei der ZFU zertifiziert werden?
- Anja Grigoleit
- 28. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Aug.
Mit Update und Videolink zur Rechtseinschätzung vom 08.08.2025
Das musst Du wissen... (Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht)

Deinen Online-Kurs musst du nach den neusten Urteilen (bis Juli 2025) und der aktuellen Auslegung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) grundsätzlich nicht bei der ZFU registrieren, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale nicht erfüllt ist:
Keine systematische Lernerfolgskontrolle: Bietest du keine strukturierte Überprüfung des Lernfortschritts an (z.B. keine Einsendeaufgaben, keine verpflichtenden Rückmeldungen, keine Tests), entfällt die ZFU-Pflicht – reine Videotrainings oder Webinare mit freiwilliger Teilnahme und ohne Prüfungscharakter sind meist zulassungsfrei56.
Ausschließlich oder überwiegend Live-Unterricht: Findet dein Kurs ausschließlich live und synchron (z.B. echtes Live-Webinar, ohne Aufzeichnung/Nachbearbeitung) statt und gibt es keine klassische Lernerfolgskontrolle, besteht für solche Formate in der Regel keine Registrierpflicht – solange der asynchrone (zeitversetzte) Anteil nicht überwiegt456.
Nicht entgeltlich: Kostenlos angebotene Kurse fallen ebenfalls nicht unter das FernUSG – sobald du aber Geld verlangst, spielt dieser Ausnahmefall praktisch kaum noch eine Rolle6.
Keine Wissens- und Fähigkeitsvermittlung (Freizeit-/Hobbykurse): Angebote, die allein der reinen Freizeitgestaltung dienen und bei denen keine Qualifikationen oder beruflichen Fertigkeiten vermittelt werden (z.B. Achtsamkeits-, Yoga-, Kreativworkshops ohne Leistungsnachweis), sind laut FernUSG ebenfalls ausgenommen6.
UPDATE 08.08.2025:
Ich habe mir nun viel angeschaut und für mich am hilfreichsten war bisher die Einschätzung der Legal Councel von Ablefy. Sie erklärt in einem kurzen und knackigen Video, was genau zu tun ist (kostenfrei): https://www.youtube.com/watch?v=ydToxI9YvKI (unbezahlte Werbung)
Konkrete Beispiele für zulassungsfreie Online-Kurse:
Ein einmaliges, interaktives Live-Webinar ohne Aufgaben, Tests oder Nachbereitung.
Ein Selbstlernkurs als reines Videotraining ohne verpflichtende Interaktion, Feedback oder Erfolgskontrolle5.
Freizeitangebote, die nicht für die berufliche Entwicklung beworben werden und keinen Qualifikationsnachweis bieten6.
Vorsicht:
Sobald du aber Module zur Lernkontrolle, regelmäßige Einsendeaufgaben, strukturierte Feedbackprozesse oder Begleitungen mit verpflichtenden Rückmeldungen einbaust (auch wenn der Kurs live stattfindet), greift meist sofort das FernUSG und damit die ZFU-Pflicht256.
Die entscheidende Leitlinie bleibt:
Sind alle vier Merkmale (Entgelt, Wissensvermittlung, räumliche Trennung, Lernerfolgskontrolle) gemeinsam erfüllt, ist das Angebot zulassungspflichtig. Trifft nur eines nicht zu, entfällt die Registrierungspflicht bei der ZFU56.
Wichtig: Anpassungen am Kurskonzept können helfen, eine Pflicht zur ZFU-Zulassung zu vermeiden.
Bei Unsicherheiten solltest du immer eine individuelle rechtliche Beratung einholen.
QUELLEN:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/zfu-pflicht-bgh-urteil-2025-online-coaching
https://www.bagusche.com/news/bgh-online-coaching-ohne-zfu-zulassung-ist-nichtig/
https://www.mind-steps.de/2025/07/18/braucht-online-coaching-zulassung/
https://www.maxgreger.de/bgh-urteil-fernusg-auch-bei-b2b-coaching-e-learning-vertraegen/
Und was ist deine Leidenschaft?
Vielleicht ist es nicht Toast (fair enough 😄).
Aber jeder von uns hat etwas, das ihn oder sie antreibt.Was begeistert dich? Was machst du mit Leichtigkeit, wofür andere dich bewundern?
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Deine Anja
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